In verschiedenen Medienberichten wurden die Vorwürfe an die Adresse der CSS mit konkreten Beispielen von Datenschutzverletzungen untermauert. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich mit Bezug auf diese Beispiele Unberechtigte Zugang zu sensiblen Daten im VAD verschafften. Das BAG hat deshalb eine Strafuntersuchung veranlasst. Es obliegt dem Untersuchungsrichter abzuklären, inwieweit sich im Zusammenhang mit diesen Beispielen bei der CSS strafrechtlich relevante Sachverhalte ereignet haben.