Er gab verschiedensten Medien Anlass zu einer Berichterstattung über einen „unzureichenden Datenschutz“ bei der CSS. Er veranlasste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen seiner Aufsichtspflichten zum Handeln. In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wurden Vorabklärungen durchgeführt, in deren Verlauf dem BAG und dem EDÖB ein interner Revisionsbericht der CSS vom 2.5.06 zugestellt wurde. Wegen des Verdachts auf Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten hat das BAG am 15.5.06 eine Strafanzeige gegen die CSS eingereicht.