{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2007-04-17", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20070417---Vertrauen_2007-04-17.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/AivIDb7mjd1a/20070417%20-%20Vertrauensaerztlicher%20Dienst%20der%20CSS%20Krankenversicherung%20AG.pdf", "Checksum": "4d536a884475ee6af52c5c4fea2ddbd5"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20070417 - Vertrauensaerztlicher Dienst der CSS Krankenversicherung AG"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 17.04.2007"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 17.04.2007"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 17.04.2007"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 17. 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April 2007 betreffend Vertrauensärztlicher Dienst der CSS Kranken-Versicherung AG\n\nAn das Service-Center adressierte Postsendungen gelangen über den internen Postdienst des Leistungsbereichs CSS in den Posteingang des Service-Centers.\nDas Service-Center umfasst die Sachbearbeiter Service-Center sowie die medizinischen Experten,\nnicht aber die Risikoprüfer/Risikoexperten oder die Taggeldsachbearbeiter und die Taggeldexperten,\ndie in die Geschäftsbereiche Entwicklung & Innovation (respektive Markt) eingeordnet sind.\nIm Service-Center wird eingegangene Post geöffnet und einer Triage unterzogen. Auch hier kann\nnoch für den VAD bestimmte Post auftauchen, die irrtümlich nur mit Service-Center angeschrieben\nwar. Dies geschieht täglich. Absender sind mehrheitlich Ärzte.\nFür die Weiterleitung solcher Briefe an den VAD bestehen mündliche Richtlinien. Gemäss Art. 33 des\nBundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts\n(ATSG, SR 830.1) unterstehen alle Mitarbeiter der CSS der Schweigepflicht. Sie haben ein entsprechendes Formular zu unterschreiben.\n\n6.3.2. Der vertrauensärztliche Dienst\n6.3.2.1. Die Unabhängigkeit des VAD in Bezug auf das Budget\nDer Vertrauensarzt (VA) hat die Vertraulichkeit aller ihm zur Verfügung gestellten medizinischen Informationen zu wahren ( Art. 83 und 84 KVG). Gemäss Art. 5 Abs. 3 des Vertrauensarztvertrages\nzwischen santésuisse und FMH (nachfolgend VA-Vertrag) haben Versicherer die Stellung des Vertrauensarztes so zu organisieren, dass dessen Unabhängigkeit gewahrt wird und keine Interessenkonflikte entstehen. Insbesondere ist eine Leistungshonorierung nach dem Geschäftsergebnis des\nVersicherers unzulässig. Damit soll verhindert werden, dass Leistungseinsparungen über den VAD\nerfolgen. Entsprechend dürfen keine Budgetvorgaben gemacht werden. Auch die CSS hat ihren VAD\ndementsprechend organisiert. Wie jede andere Abteilung bei der CSS erhält der VAD ein Verwaltungsbudget. Dieses untersteht aber keinen Leistungseinsparungszielen. Die Stellenbewirtschaftung\nund Administration im VAD werden allein nach den anfallenden Tätigkeiten vorgenommen.\nIn Bezug auf die administrative Führung ist einzig der Geschäftsbereichsleiter Leistung berechtigt,\nEntscheide zu fällen. In dem vom Gesetz und vom VA-Vertrag vorgegebenen Aufgabenbereich ist der\nVAD laut eigenen Angaben unabhängig und nicht weisungsgebunden. Die organisatorische Einbindung des VAD in unmittelbarer Nähe zum Service Center wurde in der CSS einzig aus prozessökonomischen Gründen gewählt. Damit werde eine rasche und effiziente Abwicklung garantiert. Ebenso\nkönne der VA die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen besser kontrollieren. Insbesondere werde vermieden, dass zusätzliche Stellen im Informationsfluss eingeschaltet werden.\n\n6.3.2.2. Die Räumlichkeiten\n\nDer VAD ist zusammen mit anderen Büros im 3. Stock des alten CSS-Gebäudes untergebracht. Dort\nbefindet sich ebenfalls das Service-Center. Die Büros der Mitarbeiter des VAD (VA und VA-Assistenz)\nsind von den anderen Büros auf dem 3. Stock räumlich nicht abgetrennt. Die VAD-Büros sind bei Verlassen abzuschliessen.\n8/23\nDie Büros der medizinischen Experten (nachfolgend MedEx) befinden sich ausserhalb des VAD. Beim\nVerlassen der Büros haben die medizinischen Experten alle medizinischen und vertraulichen Unterlagen in Schränken einzuschliessen. Die Büros werden aber nicht abgeschlossen.\nObschon die medizinischen Experten nicht Mitarbeiter des VAD sind, werden sie zur Bearbeitung von\nleichten Fällen beigezogen (vgl. hierzu das Kapitel Mitarbeiter und Triage). Aus diesem Grund werden\nsie hier aufgeführt.\n\n6.3.2.3. Das Sekretariat\n\nDie Post gelangt grundsätzlich ungeöffnet zum VAD-Sekretariat. Nur falsch oder fehlerhaft adressierte\nPost, die nicht eindeutig dem VAD zugewiesen werden konnte, wird geöffnet übergeben. Sämtliche\nPosteingänge werden im Sekretariat mit einem Eingangsstempel versehen und den 15 VA-\nAssistenten zur weiteren Bearbeitung zugeteilt. Die Dokumente werden registriert (vgl. weiter hinten\ndie Erklärung des AVD) und vor der weiteren Bearbeitung einer Triage unterzogen.\n\n6.3.2.4. Die Mitarbeiter\n\nDer Leiter Vertrauensärztlicher Dienst\nDer L-VAD hat einen Anstellungsvertrag mit der CSS Kranken-Versicherung AG. Seine Fachaufgaben\nsind in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst. Er ist dem Leiter Geschäftsbereich Leistung\ndirekt unterstellt. Zu den Fachaufgaben des L-VAD gehören unter anderem die Beratung im Bereich\nLeistungsabwicklung (KVG) und Antragsbearbeitung (VVG).\n\nIm VVG-Bereich ist der VA als Gesellschaftsarzt tätig.\n\nDie CSS setzt für die Bereiche des KVG und VVG die gleichen Datenschutznormen ein.\n\nAuch im Antragsbereich hat der VA (Gesellschaftsarzt) keine Entscheidungsbefugnis. Diese liegt bei\nder Administration.\n\nFür die Funktion als Gesellschaftsarzt gibt es keine separate Stellenbeschreibung.\n\nDie Stellung des L-VAD als Kader oder als Mitglied der Direktion hat gemäss CSS keinen Einfluss auf\ndie Budgetfragen des VAD oder Vorgaben für Leistungseinsparungen.\n\nKader- und Direktionsmitglieder haben einen gewissen Informationsvorsprung gegenüber anderen\nMitarbeitern der CSS. Ebenfalls ist die Arbeitszeit anders geregelt.\nDer L-VAD ist gemäss Stellenbeschreibung zuständig für den Ablauf im VAD und zwischen Versicherten, Leistungserbringern und den zuständigen Mitarbeitern der Administration CSS.\n\n"}