Nachdem ALDI sämtliche Verbesserungsvorschläge umgesetzt und auch die Empfehlung in den strittigen zwei Punkten akzeptiert hat, konnte der EDÖB die Datenschutzkontrolle der Videoüberwachungsanlage bei der Firma ALDI SUISSE AG am 30. Januar 2007 für abgeschlossen erklären. Der EDÖB weist darauf hin, dass mit dieser Kontrolle sämtlichen Anwendern von Videoüberwachungsanlagen im erweiterten Dienstleistungssektor exemplarisch gezeigt werden soll, wie solche Installationen gesetzeskonform einzusetzen sind. Er erwartet, dass alle Dienstleister diese Handlungsanweisungen zur Kenntnis nehmen und, soweit erforderlich, die nötigen Korrekturen vornehmen.