Der EDÖB hält an seiner Empfehlung fest, dass • die Kameras in der Kassenzone ausschliesslich auf die Zigarettenkästen, nicht aber auf die Kassenmitarbeitenden gerichtet sein dürfen. In eingehender Begründung hat er dargelegt, dass sich insbesondere diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwergewichtig an den Kassenarbeitsplätzen aufhalten und dass sie sich während dieser „längeren Zeit“ unter Überwachung fühlen könnten. Ein Missbrauch (der ALDI keinesfalls unterstellt wird) wäre 4/5 jederzeit möglich (Stichwort: Schnüffeln).