Der EDÖB hat in seinem Schlussbericht ausdrücklich festgehalten, dass ALDI beim Einsatz der Videoüberwachungsanlage die Kameras so auszurichten habe, dass nur die für die Sicherung der Ware und Aufklärung von Überfällen absolut notwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen und dass die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Sämtliche von ALDI angeordneten Massnahmen bezüglich Fokussierung der Kameras in den überwachten Bereichen erscheinen zweckmässig und tauglich. Strittige Punkte blieben allein die Ausrichtung der Kameras in der Kassenzone sowie der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien (Privacy-Filter).