Aufgrund des Augenscheins vom 12. April 2006 und der Auswertungen der eingereichten Unterlagen und Dokumente gelangt der EDÖB in seinem Schlussbericht zu einer differenzierten Gesamtbeurteilung. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die im Rahmen der Videoüberwachung erfolgte Bearbeitung von Personendaten bei der Firma ALDI in der kontrollierten Filiale nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung bedürfen. Ausgehend von diesem Gesamtbild wurden zuhanden von ALDI eine Empfehlung gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG sowie drei Verbesserungsvorschläge erlassen.