Das Videosystem kann die gefilmten Personen nicht in „verschlüsselter Form“ (mit so genannten „Privacy Filter“) aufzeichnen. Bis zum Augenschein wurde keine Auswertung der Aufzeichnungen vorgenommen. Die Kundinnen und Kunden werden mittels eines Plakats (rechts neben dem Haupteingang) auf die Videoüberwachungskameras aufmerksam gemacht. Es hat ca. eine Grösse von 10x12 Zentimetern. Die Information befindet sich in etwa auf der Höhe von einem Meter. Zudem sind die Kameras im Gebäude gut sichtbar. Informationen über die Aufbewahrungsdauer und das Auskunftsrecht fehlen, das Auskunftsrecht wird jedoch gemäss Aussagen von ALDI garantiert.