• Aktenraum: Die Kamera im Aktenraum darf nur der allgemeinen Überwachung dienen. Sie ist bereits heute so positioniert, dass die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen nicht gefilmt werden. • Lager: Im Lagerraum befinden sich zwei Kameras. Eine davon wird eingesetzt, um den Lieferanteneingang zu überwachen. Die zweite ist wiederum auf wertvolle Produkte gerichtet. Die Kundinnen und Kunden haben keinen Zutritt zum Lager und sind deshalb nicht tangiert. Die Mitarbeitenden sind hingegen betroffen. Es befindet sich jedoch kein fester Arbeitsplatz im Lager, so dass niemand ständig aufgenommen wird.