In der Betriebsanweisung von ALDI werden die Zwecke der elektronischen Überwachungsanlage u. a. wie folgt beschrieben: • Die elektronische Überwachungsanlage dient der Sicherung der Verkaufsprodukte und bei Überfällen, um verdächtige Personen zu erkennen. • Die elektronische Überwachungsanlage darf nicht zur Überwachung des Personals eingesetzt werden.