Im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde über die Datenbearbeitung im Privatbereich (vgl. Art. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1]) hat der EDÖB im Jahr 2006 bei ALDI eine Datenschutzkontrolle vorgenommen. Das Hauptaugenmerk galt dabei der Videoüberwachung. Analysiert wurden die verschiedenen Datenschutzaspekte wie bspw. Kunden- und Mitarbeiterinformation, Standort und Positionierung der Kameras sowie die Rechtfertigung der Datenbearbeitung. Weitere allfällige datenschutzrelevante Sachverhalte ausserhalb der Videoüberwachung wurden im Rahmen der vorliegenden Kontrolle nicht untersucht.