{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2007-01-30", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20070130---Kontrolle_2007-01-30.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/HmVSbbYPdvdI/20070130%20-%20Kontrolle%20der%20Video%C3%BCberwachungsanlage%20bei%20der%20Firma%20ALDI%20Suisse.pdf", "Checksum": "a21f9d52e9336d30d379ffe49ec2aedd"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20070130 - Kontrolle der Videoüberwachungsanlage bei der Firma ALDI Suisse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 30.01.2007"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 30.01.2007"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 30.01.2007"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zusammenfassung des Schlussberichtes vom 30. 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Januar 2007\n\nDie Firma ALDI SUISSE AG (im Folgenden ALDI) hat in der letzten Zeit mehrere Verkaufsfilialen in\nder Schweiz eröffnet. Wie alle Detailhändler sieht auch sie sich mit dem Problem des Diebstahls\nkonfrontiert. ALDI spricht von ungefähr 1% des Umsatzes. Die Firma hat verschiedene Vorkehrungen\ngegen Diebstahl getroffen; eine davon ist der Einsatz eines Videoüberwachungssystems. Die Filialen\nvon ALDI sind standardisiert aufgebaut. Videoüberwachungssysteme sollen jedoch primär in\nstädtischen Regionen eingesetzt werden. Jedes Videoüberwachungssystem tangiert die\nPersönlichkeit einer Vielzahl von Personen (Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden).\n\nIm Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde über die Datenbearbeitung im Privatbereich (vgl.\nArt. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1]) hat der\nEDÖB im Jahr 2006 bei ALDI eine Datenschutzkontrolle vorgenommen. Das Hauptaugenmerk galt\ndabei der Videoüberwachung. Analysiert wurden die verschiedenen Datenschutzaspekte wie bspw.\nKunden- und Mitarbeiterinformation, Standort und Positionierung der Kameras sowie die\nRechtfertigung der Datenbearbeitung. Weitere allfällige datenschutzrelevante Sachverhalte\nausserhalb der Videoüberwachung wurden im Rahmen der vorliegenden Kontrolle nicht untersucht.\n\nIn der Betriebsanweisung von ALDI werden die Zwecke der elektronischen Überwachungsanlage u. a.\nwie folgt beschrieben:\n\n• Die elektronische Überwachungsanlage dient der Sicherung der Verkaufsprodukte und bei\nÜberfällen, um verdächtige Personen zu erkennen.\n• Die elektronische Überwachungsanlage darf nicht zur Überwachung des Personals\neingesetzt werden.\n\nDie Videoüberwachungsanlage wird mit zwei Arten von Kameras betrieben. Es kommen sowohl feste\nals auch um 3600 drehbare Kameras zum Einsatz. In der kontrollierten Filiale gibt es insgesamt 9\nKameras (+ 1 Reserve):\n• Haupteingang: Die dort platzierte Kamera dient der Überwachung des Eingangs.\nBetroffen sind alle ein- und austretenden Personen sowie speziell die Mitarbeitenden,\nwenn sie vorübergehend in diesem Bereich arbeiten.\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 322 43 95, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n• Kassenzone: In der Kassenzone sind zwei Kameras oben in den Ecken platziert. Die\nelektronische Überwachungsanlage dient der Überwachung der Zigarettenkästen. Die\nKassenmitarbeitenden befinden sich ständig im Aufnahmebereich und sind gut erkennbar.\n• Verkaufsraum: Die drei (+ 1 Reserve) hier platzierten Kameras dienen der allgemeinen\nÜberwachung des Verkaufsraums und insbesondere der Überwachung wertvoller\nProdukte (z.B. Computer, Videoprojektoren, Digitalkameras, usw.). Kundinnen, Kunden\nund Mitarbeitende werden nur dann aufgenommen, wenn sie sich im Sichtbereich der\nKameras befinden.\n• Aktenraum: Die Kamera im Aktenraum darf nur der allgemeinen Überwachung dienen.\nSie ist bereits heute so positioniert, dass die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen nicht\ngefilmt werden.\n• Lager: Im Lagerraum befinden sich zwei Kameras. Eine davon wird eingesetzt, um den\nLieferanteneingang zu überwachen. Die zweite ist wiederum auf wertvolle Produkte\ngerichtet. Die Kundinnen und Kunden haben keinen Zutritt zum Lager und sind deshalb\nnicht tangiert. Die Mitarbeitenden sind hingegen betroffen. Es befindet sich jedoch kein\nfester Arbeitsplatz im Lager, so dass niemand ständig aufgenommen wird.\n\nSämtliche Kameras werden aktiviert, wenn Bewegungen davor von Bewegungsmeldern\nwahrgenommen werden. Bei geschlossener Filiale erfolgt nur eine Aufzeichnung, wenn ein Alarm\nausgelöst wird. In diesem Fall schwenken die Kameras auf das Objekt, welches den Alarm ausgelöst\nhat. Bei der Alarmauslösung geht ein Signal an die Interventionsbeauftragten sowie an die Polizei,\nwenn die Filiale geschlossen ist.\n\nDie eingesetzte Software speichert die Videoaufzeichnungen in einem MPEG-ähnlichen Videoformat.\nAuf dem Rechner werden keine anderen Anwendungen betrieben. Das Programm ermöglicht u. a.\ndas Zoomen und Drehen der Kameras. Ein Fernzugriff auf den Server ist nicht möglich. Die Rohdaten\nselber sind kodiert und ohne den entsprechenden Decoder nicht lesbar. Es kann innerhalb der\nAufzeichnungen zeitlich nach Bildsequenzen gesucht werden. Sofern kein Diebstahl, Einbruch oder\nÜberfall stattgefunden hat, wird keine Sicherungskopie der Aufzeichnungen erstellt.\n\n"}