Für die Umsetzung dieser Empfehlung wird ALDI ein Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Nach erfolgter Anpassung der Videoüberwachung, spätestens aber nach zwei Jahren, ist dem EDÖB eine entsprechende Vollzugsmeldung zukommen zu lassen, welche den Einsatz der Privacy-Filter bestätigt. 32/34 A.2.1.4. Keine Videoaufnahmen von Mitarbeitern an der Kasse Der Problembereich wurde bereits oben unter A.2.1.2 eingehend dargelegt und erörtert. A.2.2. Verbesserungsvorschläge des EDÖB A.2.2.1. Information der Betroffenen (Treu und Glauben/Transparenz)