• Im Verkaufsraum: auf Produkte mit einem gewissen Geldwert, die von Kunden in Taschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden können; • Am Haupteingang: es darf kein Aussenraum vom Aufnahmefeld erfasst werden, der von weiteren Personen als ALDI-Kunden oder ALDI-Mitarbeitern (wie Fussgänger auf dem Trottoir oder sonstige Passanten) beansprucht wird; • Im Aktenraum: nie auf Arbeitsplätze von ALDI-Mitarbeitern.; • Im Lager: auf diejenigen Waren, die einen gewissen Geldwert besitzen.