Täter werden zudem durch die Kameras im Eingangs-/Ausgangsbereich sowie im Verkaufsraum genügend aufgenommen. Die Fokussierung der Kameras auf die Kassenmitarbeiter/innen ist stets als unverhältnismässig zu qualifizieren, weil durch diesen Eingriff die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer beeinträchtigt werden. Eine geeignete Positionierung der Kameras oberhalb der Kassen, die nur auf die Kunden und die Waren, nicht aber auf die Mitarbeiter fokussiert ist, stellt die einzig zweckmässige Massnahme dar. Eine Identifizierung der Täter bleibt auch so jederzeit möglich. Der EDÖB hält an seiner Empfehlung fest, dass die Kameras in der Kassenzone