Zur Illustration der strikten Empfehlung des EDÖB, keine ständige Überwachung der Arbeitnehmer zuzulassen, erlauben wir uns, Ihnen eine Kopie aus der Wegleitung des Bundesamts für Wirtschaft und Arbeit (BWA) zu Art.26 ArgV 3, beizulegen, woraus sie die erlaubte Fokussierung der Kameras entnehmen können. Dem Einwand des Systemlieferanten kann entgegnet werden, dass ALDI selbst seine Mitarbeiter/innen angewiesen hat, allfälligen Tätern keinen Widerstand zu leisten und das Bargeld auszuhändigen (sh. oben). Täter werden zudem durch die Kameras im Eingangs-/Ausgangsbereich sowie im Verkaufsraum genügend aufgenommen.