Es mag für ALDI von Interesse sein, dass auch der deutsche Bundesarbeitsgerichtshof in einem wegweisenden Entscheid am 27. März 2003, gegen eine ständige Videoüberwachung ist (BAG 2003-03-27 Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung). Zur Illustration der strikten Empfehlung des EDÖB, keine ständige Überwachung der Arbeitnehmer zuzulassen, erlauben wir uns, Ihnen eine Kopie aus der Wegleitung des Bundesamts für Wirtschaft und Arbeit (BWA) zu Art.26 ArgV 3, beizulegen, woraus sie die erlaubte Fokussierung der Kameras entnehmen können.