o Reaktion EDÖB: Diese Einwände sind nicht stichhaltig und auch nicht nachvollziehbar. Ausschlaggebend ist nicht ein fester rsp. zeitweiser Arbeitsplatz, sondern allein die Möglichkeit, dass ein/e Mitarbeiter/in während längerer Zeit an einem Arbeitsplatz mittels Videokamera überwacht werden kann. Auch wenn sich Mitarbeiter/innen von ALDI im Laufe eines Arbeitstages an sämtlichen Arbeitsplätzen frei bewegen können, kann doch nicht verneint werden, dass insbesondere die Kassenmitarbeiter/innen sich schwergewichtig an den Kassenarbeitsplätzen aufhalten.