Darüber kann solch potentielles Bildmaterial bezüglich Mitarbeiterfehlverhalten vor Gericht nicht verwendet werden und wird von uns intern nicht verwendet – auch nicht in der Schweiz.“ Der Systemlieferant hält zudem für ALDI fest, dass die Kameras im Kassenbereich ansonst ihre Funktion in Bezug auf mögliche Bedrohungen des Kassenpersonals verlören.