Das heisst ein/e Verkaufsmitarbeiter/in hält sich bei uns im Laufe 30/34 eines Arbeitstages nicht dauerhaft an einem Kassenarbeitsplatz auf, sondern kann sich in der ganzen Filiale an sämtlichen Arbeitsplätzen frei bewegen. Das heisst, dass eine gezielte Mitarbeiterüberwachung mit Kameras, wie von Ihnen angedeutet, bei uns in den Filialen gar nicht durchgeführt werden kann. Darüber kann solch potentielles Bildmaterial bezüglich Mitarbeiterfehlverhalten vor Gericht nicht verwendet werden und wird von uns intern nicht verwendet – auch nicht in der Schweiz.“