Der EDÖB hat in seinem Schlussbericht festgehalten, dass ALDI, sofern die empfohlenen Massnahmen (A.2.1.1) ungeeignet oder undurchführbar seien, die Kameras so auszurichten habe, dass nur die für die Sicherung der Ware und Aufklärung von Überfällen absolut notwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen und dass die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kameras sind wie folgt auszurichten: • In der Kassenzone: auf Zigarettenkasten, nicht aber auf die Kassenmitarbeiter.