Der EDÖB hat in seinen Empfehlungen festgehalten, dass ALDI zur Sicherung der Ware und Aufklärung von Überfällen primär stets andere Massnahmen als die Videoüberwachung zu prüfen habe, die grundsätzlich weniger in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden eingreifen. Eine Videoüberwachung darf stets nur dann zur Anwendung kommen, falls sich die empfohlenen Massnahmen als ungeeignet oder undurchführbar erweisen. Folgende Massnahmen hat der EDÖB in Betracht gezogen: • In der Kassenzone: Abschliessbare Zigarettenschränke.