Unter 4.4 des Schlussberichtes hat der EDÖB sich zur Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung in inhaltlicher Sicht eingehend geäussert. Er hat sodann seine Empfehlungen zur Verbesserung der Videoüberwachung abgegeben. Nachfolgend werden die Empfehlungen des EDÖB zu den einzelnen Videoüberwachungszonen innerhalb der Filialen der Firma ALDI Suisse AG den eingegangenen Antworten von ALDI gegenübergestellt. A.2.1.1. Prüfung anderer Massnahmen