In Anbetracht der ständigen Zunahme der Videoüberwachung in Warenhäusern und der Tatsache, dass dem EDÖB von der Bevölkerung kontinuierlich die Frage der Datenschutzkonformität solcher Überwachungsanlagen gestellt wird, erweist sich die vorliegende Kontrolle als richtungsweisend für weitere Privatanwender, die Videoüberwachungssystemen einsetzen. Aus besagten Gründen besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für diese Art der Datenerhebung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle bei ALDI und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art.