Datenbearbeitung auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Der EDÖB gelangt zu einer differenzierten Gesamtbeurteilung der Videoüberwachungsanlage bei der Firma ALDI. Die Datenschutzkontrolle am Beispiel der kontrollierten Filiale hat gezeigt, dass die im Rahmen der Videoüberwachung erfolgte Bearbeitung von Personendaten bei der Firma ALDI nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Wo Änderungen vorgenommen werden müssen oder wo Verbesserungsbedarf besteht, hat dies der EDÖB mit Begründung erläutert.