Sofern die Videoüberwachung beibehalten wird (vgl. dazu die Empfehlung des EDÖB, andere Massnahmen als die Videoüberwachung zu prüfen), regt der EDÖB an, dass das Plakat vergrössert und auf Augenhöhe platziert wird. Der Aufdruck auf dem Plakat sollte des Weiteren darauf hinweisen, dass mehrere Kameras (nicht nur eine) zur Überwachung der Filiale eingesetzt werden. 24/34 = Die Betriebsanweisung Nr. 1.3 „Elektronische Überwachungsanlage“ enthält wichtige Informationen für die ALDI-Mitarbeiter über Art und Standort der Kameras, Zweck der Videoüberwachung und Datenspeicherung.