4.5. Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung in zeitlicher Hinsicht Die Videodaten werden von ALDI während 48 Stunden aufbewahrt, danach werden die Daten überschrieben. Der EDÖB geht für die Videoüberwachung im Privatbereich im Normalfall von einer Aufbewahrungsdauer von 24 Stunden aus, die aber in begründeten Fällen überschritten werden darf. ALDI erachtet eine Aufzeichnungsfrist von 24 Stunden als zu kurz. Die Aufbewahrungsfrist von 48 Stunden bietet Gewähr, dass genügend Zeit besteht, den Systemlieferanten zur Erstellung einer Kopie der Videoaufzeichnung aufzubieten. Die Argumente von ALDI sind nachvollziehbar, weshalb der EDÖB eine Frist von 48 Stunden akzeptiert.