4. Kein Videoaufnahmen von Mitarbeitern an der Kasse: Die Kameras in der Kassenzone dürfen auf keinen Fall auf die an der Kasse arbeitenden Mitarbeiter gerichtet werden. Ist in der Kassenzone eine Fokussierung der Kameras auf die zu sichernde Ware nicht 23/34 = möglich, ist die Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung auch dann nicht gewahrt, wenn zusätzlich datenschutzfreundliche Technologien wie Privacy-Filter eingesetzt werden. ALDI teilt dem EDÖB mit Begründung mit, für welche Variante sie sich entscheidet und bis wann die Umsetzung erfolgen wird.