In der Kassenzone: auf Zigarettenkasten, nicht aber auf die Kassenmitarbeiter; - Im Verkaufsraum: auf Produkte mit einem gewissen Geldwert, die von Kunden in Taschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden können; - Am Haupteingang: es darf kein Aussenraum vom Aufnahmefeld erfasst werden, der von weiteren Personen als ALDI-Kunden oder ALDI- Mitarbeitern (wie Fussgänger auf dem Trottoir oder sonstige Passanten) beansprucht wird; - Im Lager: auf diejenigen Waren, die einen gewissen Geldwert besitzen.