Eine Kamera im Lagerraum überwacht den Lieferanteneingang, und die zweite ist auf wertvolle Produkte im Lager (wie Computer) gerichtet. Anders als im Verkaufsraum sind im Lager nicht nur diejenigen Produkte diebstahlgefährdet, die die von ihrer Grösse her unbemerkt abtransportiert werden könnten. Im Lager befindet sich kein permanenter Arbeitsplatz. Kunden halten sich keine im Lager auf. Die Videoüberwachung greift aber in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein. Empfehlung des EDÖB: