Die 3 Kameras im Verkaufsraum dienen der allgemeinen Überwachung des Raumes sowie der Überwachung wertvoller Produkte (Computer, Videoprojektoren, Digitalkameras). Hauptzweck der Videoüberwachung des Verkaufsraumes besteht in der Sicherung bzw. in der Verhinderung von Diebstählen wertvoller Waren. Aus Sicht des EDÖB sind in einem Warenhaus während den Öffnungszeiten primär Waren mit einem gewissen Geldwert diebstahlgefährdet, die von Kunden in Taschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden können. Die Videoanlage erfasst sowohl Kunden als auch Mitarbeiter, die sich im Aufnahmefeld dieser Kameras befinden.