Die zwei Kameras in der Kassenzone dienen der Überwachung der Zigarettenkasten und filmen sowohl die Kunden, wenn sie die Kasse passieren, als auch die Mitarbeiter, die an der Kasse arbeiten. Die Kassenmitarbeiter befinden sich dabei ständig im Aufnahmebereich der zwei Kameras und sind gut erkennbar. Auch wenn die Videoüberwachung gemäss Betriebsanweisung Nr. 1.3 ausdrücklich nicht zur Verhaltensüberwachung eingesetzt wird, kann es für Kassenmitarbeiter unangenehm und beklemmend sein, sich ständig im Aufnahmebereich einer Kamera zu befinden.