ALDI setzt aus Sicherheitsgründen zur Überwachung der kontrollierten Filiale an unterschiedlichen Standorten insgesamt 9 Kameras (+ 1 Reserve) ein. Die Kameras sind auf gewisse Objekte oder sensible Bereiche ausgerichtet und zeichnen sowohl Kunden als auch Mitarbeiter auf. Eine flächendeckende Überwachung der gesamten Filiale findet nicht statt. Bei geschlossener Filiale erfolgt eine Aufzeichnung nur, wenn ein Alarm ausgelöst wird. Gestützt auf obenstehende Vorgaben kommt der EDÖB nach seiner datenschutzrechtlichen Beurteilung (vgl. dazu auch Ziff. 3.4) der Videoüberwachungsanlage der Firma ALDI zu folgenden Resultaten: