4.2. Zweck der Videoüberwachung Die Überwachungsanlage von ALDI verfolgt nachvollziehbare Zwecke, nämlich die Sicherung von Waren und die Aufklärung von Überfällen. Die Überwachungsanlage darf ausdrücklich nicht zur Überwachung des Personals eingesetzt werden. Nichtsdestotrotz ist bei der Umsetzung des angestrebten Zwecks stets die Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen (i.c. Kunden und Mitarbeiter) in Relation zum angestrebten Zweck zu setzen (vgl. dazu auch das Ergebnis der Verhältnismässigkeitsprüfung unter Ziff. 4.4 sowie die entsprechende Empfehlung).