= 4. Ergebnisse Aufgrund des Augenscheins vom 12. April 2006 und der Auswertungen der eingereichten Unterlagen und Dokumente gemäss Art. 29 DSG, gelangt der EDÖB zu einer differenzierten Gesamtbeurteilung der Videoüberwachungsanlage. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die im Rahmen der Videoüberwachung erfolgte Bearbeitung von Personendaten bei der Firma ALDI in der kontrolliertenFiliale nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen.