Diese Lösung ist deshalb zu verbessern. Das Eintippen des Passwortes mit Hilfe einer normalen Tastatur könnte die Vertraulichkeit erhöhen, da Fingerbewegungen auf der Tastatur viel schneller und diskreter sind. 3.9. Auskunftsrecht 3.9.1. Ausgangslage Gemäss Art. 8 DSG kann jede Person vom Inhaber der Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden 6 . Gemäss Aussage von ALDI wird das Auskunftsrecht den Kunden und Mitarbeitern garantiert. 3.9.2. Beurteilung aus Sicht des EDÖB Das Auskunftsrecht der ALDI-Kunden und ALDI-Mitarbeiter scheint gewährleistet. Der EDÖB hat dazu keine Bemerkungen.