Ferner weist die Betriebsanweisung insbesondere auf den Überwachungsbildschirm im Aktenraum hin. Informationen über die Aufbewahrungsdauer und das Auskunftsrecht fehlen, das Auskunftsrecht wird jedoch gemäss Aussage von ALDI garantiert. Zur Verbesserung der Transparenz sollte in der Betriebsanweisung noch explizit auf die Aufbewahrungsdauer der Videoaufzeichnungen und auf das Auskunftsrecht der Mitarbeiter (inkl. Nennung der zuständigen Stelle) hingewiesen werden. Ebenso sollte erwähnt werden, dass auf die Aufnahmen nur bei konkreten Vorfällen zugegriffen wird. Dadurch kann das Gefühl der ständigen 17/34