3.6.3. Beurteilung der Information der ALDI-Mitarbeiter aus Sicht des EDÖB Die Betriebsanweisung Nr. 1.3 „Elektronische Überwachungsanlage“ enthält wichtige Informationen. Sie gibt Auskunft über Art der Kameras, deren Standorte (insb. Erwähnung, dass sich im Sozialraum, den Garderoben und in den Toiletten keine Kameras befinden), Zweck der elektronischen Überwachungsanlage (inkl. Hinweis, dass sie nicht zur Überwachung des Personals eingesetzt wird) und Speicherung der Daten. Ferner weist die Betriebsanweisung insbesondere auf den Überwachungsbildschirm im Aktenraum hin.