Jede Person kann beim Eintreten oder Verlassen der Filiale aufgenommen werden“. Diese Informationen und die Tatsache, dass die Kameras gut sichtbar sind (vgl. Bilder in Ziff. 2.2.1), machen die Videoüberwachung für den Kunden erkennbar. Wer Dateninhaber ist, wird durch das Logo (ALDI) auf dem Plakat ersichtlich. Somit ist für die Kunden auch klar, bei wem das Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann.