3.6.2. Beurteilung der Information der ALDI-Kunden aus Sicht des EDÖB Im vorliegenden Fall werden die Kunden mittels Plakat am Haupteingang über das Vorhandensein einer Videoüberwachungsanlage informiert. Das Plakat ist jedoch sehr klein (Postkartengrösse), der Schriftzug dadurch eher schlecht lesbar. Zudem hängt es auf einer Höhe ca. 1 Meter über Boden, weshalb es leicht übersehen werden kann (vgl. Bilder in Ziff. 2.2.8). Auf dem Plakat findet sich folgende Information: „Hier wird aus Sicherheitsgründen eine Kamera zur Überwachung eingesetzt. Jede Person kann beim Eintreten oder Verlassen der Filiale aufgenommen werden“.