Für die Videoüberwachung im Privatbereich gilt daher, dass die für die Überwachung Verantwortlichen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild über das Videoüberwachungssystem informieren. Sind die aufgenommenen Bilder mit einer Datensammlung verbunden, muss auch angegeben sein, bei wem das Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann, falls sich dies nicht aus den Umständen ergibt (vgl. EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“).