3.5.2. Beurteilung aus Sicht des EDÖB Der EDÖB geht davon aus, dass in begründeten Fällen von einer Aufbewahrungsfrist von 24 Stunden abgewichen werden kann. ALDI hat sich für eine Frist von 48 Stunden entschieden. Danach werden die Daten überschrieben. (…)1 16/34 = 3.6. Information der Betroffenen (Treu und Glauben/Transparenz)