Lagerraum: Im Lagerraum befinden sich zwei Kameras, wovon eine Kamera den Lieferanteneingang überwacht und eine weitere auf wertvolle Produkte im Lager (z.B. Computer) gerichtet ist. Es befindet sich kein fester Arbeitsplatz im Lager, so dass niemand ständig aufgenommen wird. Ein Mitarbeiter wird nur gefilmt, wenn er sich im Aufnahmefeld der Kamera befindet. Eine Verhaltensüberwachung findet auch hier nicht statt. Dennoch greift die Videoüberwachung in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein. Daher sind vorerst andere Massnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, zu prüfen.