Aktenraum: Im Aktenraum befindet sich eine Kamera, die so positioniert ist, dass sich die zwei Arbeitsplätze im Aktenraum nicht im Aufnahmefeld befinden. Die Mitarbeiter werden nicht ständig gefilmt, sondern nur, wenn sie sich im Sichtfeld der Kamera aufhalten. Eine Verhaltensüberwachung findet demnach nicht statt. Dennoch greift die Videoüberwachung in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein. Daher sind vorerst andere Massnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, zu prüfen.