= 3.4.2.2 Videoüberwachung des Aktenraums und Lagers während den Arbeitsund Öffnungszeiten der Filiale Der Aktenraum und das Lager werden von weiteren 3 Kameras überwacht. Die Videoüberwachung deckt die sensiblen Bereiche des Aktenraums und des Lagers ab und ist somit geeignet, Warendiebstähle und Überfälle zu rekonstruieren. Kunden halten sich normalerweise nicht in diesen Räumen auf, jedoch können die Mitarbeiter gefilmt werden, wenn sie sich im Aufnahmefeld der Kamera aufhalten. Somit ist auch hier die Verhältnismässigkeit zwischen dem mit der Videoüberwachung verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und dem angestrebten Zweck zu beurteilen.