Die Videoüberwachung des Haupteingangs unterstützt die Überwachung des Verkaufsbereichs der ALDI-Filiale. Alternativlösungen beständen etwa darin, dass die wertvollen Waren im Verkaufsraum und in der Kassenzone wie oben beschrieben speziell gesichert werden (bspw. Einsatz von Zigarettenschränken, verschliessbare Vitrinen, Kabelalarm oder elektronische Produktsicherung). Die Videoüberwachung darf nur zur Anwendung kommen, falls sich diese Massnahmen als ungeeignet oder undurchführbar erweisen (vgl. EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“). Ob diese alternativen Massnahmen für ALDI ungeeignet oder undurchführbar sind, kann der EDÖB von sich aus nicht abschliessend beurteilen.