Sollte diese Fokussierung nicht möglich sein, so sind datenschutzfreundliche Technologien wie ein sog. „Privacy-Filter“ einzubauen. Diese Filter verschlüsseln die gefilmten Personen in Echtzeit und garantieren so die Privatsphäre. Werden die Aufnahmen zur Identifizierung (z. B. bei der strafrechtlichen Verfolgung) gebraucht, können die Aufnahmen durch die autorisierten Personen entschlüsselt werden (vgl. EDÖB-Erläuterungen „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“).