Denn es ist auch mit Privacy-Filter jederzeit nachvollziehbar, welcher ALDI-Mitarbeiter um welche Zeit an welcher Kasse gearbeitet hat. Der Privacy-Filter bietet in diesem Fall nur einen geringen Schutz vor dem Gefühl der ständigen Überwachung. Er kommt daher als weitere, datenschutzkonforme Massnahme, falls eine Fokussierung der Kameras im Kassenbereich nicht möglich sein sollte, nicht in Betracht (anders aber an den weiteren Standorten der Kameras, bei denen keine festen Arbeitsplätze gefilmt werden, vgl. dazu die gleich folgenden Ausführungen zum Verkaufsraum, Eingangsbereich, Aktenraum und Lager).