Eine Verhaltensüberwachung der Mitarbeiter ist daher – zumindest was Diebstähle an der Kasse anbelangt – auszuschliessen. Dies hält auch die Betriebsanweisung Nr. 1.3 von ALDI in der Zweckumschreibung der Überwachungsanlage fest (vgl. dazu die Ausführungen in Ziff. 2.1). Dennoch werden diejenigen Mitarbeiter, die an der Kasse arbeiten, ständig aufgezeichnet. Auch wenn damit keine Verhaltensüberwachung bezweckt wird, kann es für Kassenmitarbeiter unangenehm und beklemmend sein, sich ständig im Aufnahmebereich einer Kamera zu befinden.