Die Videoüberwachung im Verkaufsbereich deckt die sensiblen Bereiche der Filiale ab und ist somit geeignet, Warendiebstähle und Überfälle zu rekonstruieren. Problematisch erscheint jedoch in gewissen Punkten der mit der Videoüberwachung verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kunden und Mitarbeiter im Verhältnis zum angestrebten Zweck (i.c. Sicherung von Verkaufsprodukten und Identifizierung von verdächtigen Personen bei Überfällen). Dies betrifft insbesondere die Überwachung der Kassenzone und die Überwachung des Verkaufsraumes.